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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Einzelunternehmens
Fahrerservice.de Holger Hüttemann

Stand: 01.07.2006 - als PDF (56,0 KB)


§ 1 Allgemeines
  1. Auftraggeber und Auftragsnehmer schließen einen Dienstleistungsvertrag ab
  2. Der Auftragsnehmer führt auf Grund des Vertrages während dem vereinbarten Zeitraum Fahrten mit Fahrzeugen des Auftraggebers durch
  3. Beide Vertragsparteien bestätigen mit ihrer Unterschrift ihre rechtlich einwandfreie unternehmerische Tätigkeit
  4. Beide Vertragsparteien versichern, dass sie im Besitz aller für diesen Vertrag notwendigen Befähigungen und Genehmigungen sind
  5. Der Auftraggeber hat die Planung der Touren unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften (Lenk-/Ruhezeiten, zulässige Fahrzeuggewichte/-maße etc.) vorzunehmen
  6. Der Auftragsnehmer verpflichtet sich, den Dienstleistungsvertrag nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen
  7. Die Routenplanung obliegt dem Auftragsnehmer. Unnötige Umwege sind hierbei zu vermeiden
  8. Der Auftragsnehmer übernimmt mit Auftragsbeginn nur die Aufgabe des Fahrers, Frachtführer bleibt der Auftraggeber, Fracht- und Fahrzeugversicherung obliegen dem Auftraggeber/Fahrzeughalter
  9. Bereitstellen und vorbereiten des Fahrzeugs zum Be-/-Entladen gehören zum Umfang der Fahrtätigkeit des Auftragsnehmers
  10. Zusätzliche Tätigkeiten bedürfen der Absprache, sind ohne Gewähr und unterliegen dem Haftungsausschluss
  11. Nebenabreden oder Vertragsänderungen bedürfen stets der Schriftform

§ 2 Fahrzeug und Fracht

  1. Auftraggeber und Auftragsnehmer protokollieren bei Fahrzeugübernahme/-gabe den Zustand und ersichtliche Mängel
  2. Der Auftraggeber versichert den einwandfreien technischen Zustand und die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges und sämtlicher Aufbauten nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung geltender Gesetze. Bekannte Mängel (auch solche die nicht zwingend die Verkehrssicherheit beeinträchtigen) sind dem Auftragsnehmer mitzuteilen
  3. Der Mietfahrer/Auftragsnehmer prüft durch Sichtkontrolle bei Übernahme von Waren deren ordnungsgemäßen Zustand, protokolliert etwaige Schäden und lässt diese vom Verlader gegenzeichnen
  4. Der Auftraggeber versichert, Fahrzeughalter zu sein, andernfalls hat er dies dem Auftragsnehmer mitzuteilen und gegebenenfalls Art und Umfang seines Nutzungsrechtes nachzuweisen

§ 3 Arbeitsmittel

  1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass alle zur Erfüllung des Dienstleistungsvertrages notwendigen Arbeitsgeräte, Sicherungs- und Schutzvorrichtungen in ausreichender Menge und ohne Mängel vorhanden sind
  2. Alle vom Auftraggeber bereitgestellten Arbeitsmittel sind vom Auftragsnehmer mit größter Sorgfalt zu behandeln
  3. Der Auftraggeber stellt dem Auftragsnehmer sämtliche zur Erfüllung des Dienstleistungsvertrages notwendigen Informationen zur Verfügung (Telfonlisten, Kontaktpersonen etc.)

§ 4 Kosten und Auslagen

  1. Der Auftraggeber übernimmt alle Kosten, die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Dienstleistungsvertrages notwendig sind (Maut, Vignetten, Kraftstoff etc.) und sorgt schon im Voraus für ausreichende Deckung (Kreditkarte/Bargeld)
  2. Sollten aus der Erfüllung des Dienstleistungsvertrages dennoch Auslagen entstehen, die der Auftragsnehmer aus eigenen Mitteln vorfinanziert, sind diese Auslagen am Ende einer laufenden Woche durch den Auftraggeber in Bar zu erstatten
  3. Anfallende Telefonkosten, welche zur ordnungsgemäßen Ausführung des Dienstleistungsvertrages notwendig sind, übernimmt der Auftraggeber (Bargeld, Telefonkarte, zur Verfügung gestelltes Telefon des Auftraggebers)
  4. Zur Verfügung gestellte Telefone des Auftraggebers dürfen durch den Auftragsnehmer nicht zu privaten Zwecken benutzt werden

§ 5 Schäden und Haftung

  1. Fahrzeugschäden und die Deckung dieser unterliegen der Fahrzeugversicherung. Eine ausreichende und ordnungsgemäße Deckung obliegt dem Auftraggeber/Frachtführer. Unzureichende/fehlende Deckung gehen zu Lasten des Auftraggebers
  2. Für Schäden an Hilfs-/Sicherungsmitteln haftet der Auftragsnehmer, wenn:
    -Fehlerhafter Umgang trotz Einweisung nachzuweisen ist
    -Mutwillige Zerstörung oder Beschädigung nachgewiesen wird
  3. Der Auftragsnehmer gewährt bei nachweislich verschuldetem Terminverzug eine Entschädigung in Höhe eines vereinbarten Tagessatzes. Darüber hinaus gehende Haftung bei Terminverzug ist ausgeschlossen

§ 6 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Die Länge des Vertragsverhältnisses wird im Dienstleistungsvertrag schriftlich festgehalten. Der Vertrag läuft automatisch aus
  2. Eine vorzeitige Kündigung des Dienstleistungsvertrages ist möglich bei gegenseitigem Einverständnis der Vertragsparteien oder durch entsprechende Vereinbarungen im Dienstleistungsvertrag
  3. Weitere Sonderkündigungsrechte des Auftragsnehmers siehe §7 Abs. 3
  4. Weitere Sonderkündigungsrechte des Auftraggebers siehe §8 Abs.2

§ 7 Rechnungsstellung/Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungsstellung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, wöchentlich
  2. Zahlungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsstellung zu leisten
  3. Bei Zahlungsverzug/Nichtzahlung ist der Auftragsnehmer/Mietfahrer berechtigt, den Dienstleistungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden, gleich an welchem Ort er sich befindet. Ausstehende Ansprüche bleiben dadurch unberührt
  4. Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht seitens Auftraggeber oder Auftragsnehmer besteht nicht

§ 8 Krankheit

  1. Sollte der Auftragsnehmer nachweislich durch krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit seinen Pflichten aus dem Dienstleistungsvertrag nicht nachkommen können, wird der Vertrag für die Dauer der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ausgesetzt. Das vereinbarte Vertragsende bleibt bei Aussetzung unberührt
  2. Sollte eine krankheitbedingte Arbeitunfähigkeit des Auftragneehmers 14 Kalendertage überschreiten, kann der Auftraggeber den Dienstleistungsvertrag mit sofortiger Wirkung beenden
  3. Bestehende Forderungen des Auftragsnehmers bleiben hiervon unberührt

§ 9 Sonstiges

  1. Als Gerichtsstand gilt Bielefeld als vereinbart
  2. Es gilt deutsches Recht


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